Der RRCS / Das Vereinsleben
Status quo in Sachen KZB’s und Indexselektion im RRCS / Gerichtliches Verfahren
Der Vorstand/FAZ hat angekündigt, dass an der kommenden GV des RRCS über Änderungen der Kör- und Zuchtbestimmung, sowie der Indexselektion befunden werden soll. Anlässlich eines Zoom-Meetings will der Vorstand/FAZ am 29.01.22 über diese Änderungen informieren.
Ein Mitspracherecht der geplanten Änderungen, räumt der Vorstand zwar ein, Gegenanträge oder andere Vorschläge sollen, gemäss Vorstand, an der GV nicht berücksichtigt werden, da die Frist für Anträge an die GV bereits vergangenen November abgelaufen sei.
(Art. 67, 2 ZGB) besagt:
Über Gegenstände, die nicht gehörig angekündigt sind, darf ein Beschluss nur dann gefasst werden, wenn die Statuten es ausdrücklich gestatten.
In den Statuten des RRCS steht;
Über Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann diskutiert, aber nicht Beschluss gefasst werden.
Anträge der Mitglieder sind, um gültig zu sein, dem Präsidenten bis Ende November schriftlich einzureichen.
Nun, Art 67 ZGB besagt nur, dass wenn in den Statuten steht, dass Anträge vor der Mitgliederversammlung terminiert einzureichen sind, sich dies nicht auf Anträge zu den Traktanden bezieht, sondern lediglich auf neue Geschäfte im Sinne eines zusätzlichen Traktandums. Anträge zu traktandierten Geschäften können Mitglieder an der Mitgliederversammlung jederzeit stellen.
Daraus leitet sich ab:
Von den zurzeit mindestens drei laufenden gerichtlichen Verfahren gegen den RRCS betrifft eines dieser einen Körentscheid vom 25. April 2021. Das Verfahren ist noch hängig und bis spätestens zum 31.3.2022 sistiert. Der Kernpunkt des Verfahrens ist die unterschiedliche Auffassung zwischen mir als Kläger und dem FAZ des RRCS als Beklagte, welche KZB und welcher Selektionsindex zum Zeitpunkt der Körung vom 25.4.2021 und auch jetzt noch gültig sind. Insbesondere wurde seit der Genehmigung der KZB an der GV 2018 der Index, ohne Konsultation der Züchter und insbesondere der GV, mehrmals einschneidend, willkürlich und meines Erachtens unrechtes verändert und zur Anwendung gebracht. Mit dem Vorstand/FAZ wurde in einem ersten Teilvergleich gerichtlichen vereinbart, die gesamten KZB's und Index an der GV 2022 zu Abstimmung zu bringen um zumindest ab GV Beschluss und Prüfung ZVSKG, gültige KZB’S und Indexselektion zu haben. Dies ist als Traktandum zu verstehen, und wird ganzheitlich und nicht nur einzelne Elemente davon, wie das FAZ/Vorstand dies auf der HP und im Einladungsschreiben für die Zoomveranstaltung am 29.1.2022 postuliert hat, behandelt. Somit ist über jeden Antrag betreffend den KZB und des Index auch an der GV abzustimmen.
Grundsätzlich ist in den Statuten des RRCS verankert, dass die GV Änderungen von Statuten und Reglemente genehmigen muss (Art 23, Buchstabe i). Dass die Ausgestaltung des Selektionsindex Sache des FAZ ist, ist unbestritten, dort sollten angeblich ja die Fachexperten sitzen, ABER sämtliche Änderungen sind zum Schluss unter/nach Konsultation der Züchter und Deckrüdenbesitzer durch die GV zu genehmigen.
Die heutigen auf der Homepage des RRCS publizierten KZB wurden «nach den notwendigen Anpassungen» durch den Zentralvorstand der SKG im Herbst 2019 genehmigt und vom RRCS in der Zeitschrift HUNDE publiziert. Effektiv handelt es sich z.T. um einschneidende Veränderungen der ursprünglichen Reglemente, welche mit Bestimmtheit nicht vom Zentralvorstand der SKG und nicht in der Art verändert worden sein können. Ausserdem wurde das Reglement so angepasst (auch wiederum ohne GV Beschluss), dass nach der Genehmigung der Reglemente durch den Zentralvorstand der SKG, wo unter Umständen Änderungen vorgenommen werden müssen, der Vorstand/FAZ diese abgeänderten Reglemente in der Zeitschrift Hunde publizieren kann und die Reglemente 20 Tage danach in Kraft treten (Art 9 und 11 KZB). Mit anderen Worten bedeutet dies, dass der Vorstand/FAZ unter dem Deckmantel «notwendigen Anpassungen durch den Zentralvorstand der SKG» jederzeit weitere Änderungen und Anpassungen vornehmen kann und diese über die Hintertür (ohne wiederholte Konsultation der GV) in Kraft setzten kann. So geschehen 2019 mit den angeblich heute geltenden KZB’s und Index.
Zur Veranschaulichung der Tatsachen hier ein paar Beispiele der eigenmächtig vorgenommenen Änderungen des FAZ/Vorstandes gegenüber den ursprünglichen Reglementen:
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der genehmigte Selektionsindex im Anhang wurde entfernt.
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der Übergangswirbel als Indexselektion und zusammen mit HD, ED, OCD als Obligatorium bei den veterinärmedizinischen Attesten eines Hundes wurde gänzlich entfernt
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entfernt wurde folgender Text «Änderungen werden an der Züchtertagung besprochen und auf der Homepage im Züchterbereich publiziert. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse über mehrere Jahre sicher zu stellen, ist der Index konservativ anzupassen.»
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geändert wurde, dass Hunde nicht mehr zurückgestellt werden dürfen und bei nicht Erreichung der Punktezahl bei der Körung diese keine zweite Möglichkeit einer Körung zu einem späteren Zeitpunkt erhalten
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Art 9 und 11 KZB’s wurden entgegen der ursprünglichen Version verändert
Die KZB und die Indexselektion betrifft die Züchterinnen und Züchter sowie die Deckrüdenbesitzerinnen und Deckrüdenbesitzer elementar. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Vorstand/FAZ diesen unmittelbar betroffenen Mitgliederinnen und Mitglieder, keine Möglichkeit zur Mitgestaltung und Partizipation einräumt, sondern einmal mehr die Züchterinnen und Züchter sowie Deckrüdenbesitzer umgeht. Keine dieser Änderungen wurde je an einer Züchtertagung besprochen geschweige von einer GV genehmigt.
Bereits zur GV 2021 hat der Vorstand/FAZ versucht die KZB zu ändern. Wäre es nach dem Vorstand/FAZ gegangen, wären die Kör- und Zuchtbestimmungen ohne einen Meinungsbildungsprozess zur Abstimmung gebracht worden.
Dieses Ansinnen hat der Vorstand/FAZ aber verworfen, nachdem er sich mit einem entsprechenden Ordnungsantrag konfrontiert sah. Der Ordnungsantrag enthielt den klaren Auftrag einen qualifizierten Meinungsbildungsprozess zu den Änderungsvorschlägen zu initiieren.
Im Hinblick, dass die gesamten KZB und der Index nach Auskunft des Vorstandes neu zur Abstimmung an der GV 2022 gebracht werden sollen, was meines Erachtens einem «Schuldgeständnis» im laufenden Verfahren gleichkommt, erscheint es mir essentiell die Ausgestaltung der KZB’s und insbesondere des Selektionsindex zu hinterfragen und so zu formulieren, dass keine Missverständnisse und widersprüchliche Aussagen enthalten sind und die GV darüber korrekterweise beschlossen hat.
Meines Erachtens ist über den Kopf der GV über den Inhalt der KZB’s und insbesondere über die Ausgestaltung des Selektionsindex in der Vergangenheit entschieden worden. Gleichfalls hat man den Selektionsindex entgegen der ursprünglichen Idee nicht konservativ gehalten und geändert, sondern von Körung zu Körung sind Änderungen und Anpassungen vorgenommen und zur Anwendung gebracht worden.
Ein schwerwiegendes Beispiel aus meiner Sicht, welches die Art und Weise sowie die nicht vorhandene Kompetenz des Vorstandes insbesondere aber der FAZ, widerspiegelt, und somit auch aufzeigt wie dreist und vor allem hinter dem Rücken der GV einschneidende Änderungen und Entscheide durchgesetzt werden, zeigt folgender Fall auf:
Seit über zehn Jahren erfolgt mit der Auswertung der Röntgenergebnisse auch eine Auswertung des Übergangswirbels. Leider hat sich der RRCS bis heute immer geweigert, dies als Selektionskriterium mit einzubeziehen. Der Übergangswirbel war im Selektionsindex welcher an der GV 2018 genehmigt wurde enthalten. Das FAZ hat allerdings entschieden diesen aus dem Index ohne Konsultation der Züchter und Deckrüdenbesitzer herauszustreichen. (ich gehe nicht davon aus, dass dies auch ein beanstandeter Punkt durch den Zentralvorstand der SKG war). Dies ist im höchsten Masse verantwortungslos und grob fahrlässig einerseits, andererseits war das nicht der Wille der GV 2018. Der Übergangswirbel weist, im Gegensatz zu vielen anderen Selektionskriterien, eine 100% Erblichkeit auf. Ein Übergangswirbel kann weder anerzogen, angefüttert noch antrainiert werden! Hier haben wir also den bestmöglichen Selektionserfolg. Für eine Auswertung entstehen dem Züchter keine zusätzlichen Kosten.
Der Vorstand und FAZ vertritt mittlerweile die Ansicht, dass Änderungen in der Indexselektion in alleiniger Kompetenz von FAZ und Vorstand liegt. Der Einbezug der Züchterinnen und Züchter sowie der Deckrüdenbesitzer wird faktisch aussenvor gelassen. Der Vorstand vertritt die Ansicht, dass an einer Züchtertagung lediglich noch informiert werde. So geschehen anlässlich der GV 2021 anfangs Jahr, wo der FAZ, ohne Konsultation der Züchter, einen Antrag zur Änderung der KZB bezüglich Zahnfehler einreichen wollte und ebenso das jüngste Beispiel mit der Informationsveranstaltung heuer am 29. Januar 2022.
Dies war weder der Wille der GV 2018 in dieser Sache und lässt die Praxis des Vorstands und FAZ daraus ableiten. Den Index teilweise am Tag vor der Körung abzuändern, so geschehen am 24.4.2021, kommt einer unsäglichen Willkür durch das FAZ und Vorstand gleich.
Status quo als Mitglied im RRCS
Als RRCS Mitglied habe ich Rechte und Pflichten wie alle anderen Mitglieder auch. Jedes Mitglied hat auch das Recht, sich gegen Fehler des Vorstands und solchen bei Körungsentscheiden zu wehren. Es wird wohl auch im Interesse sämtlicher Mitglieder liegen, dass festgestellte Fehler korrigiert werden, damit eine Sachlage entsteht, die dem Willen der Generalversammlung entspricht. Völlig ausser Frage steht die Tatsache, dass sich die Generalversammlung am 3. März 2018 für eine spezifische Version der KZB und des Selektionsindex im Anhang 1 entschieden hat, welche im folgenden Fall dann nicht zur Anwendung gelangt ist.
Es ist bedauerlich, dass einzelne Mitglieder ihr Recht über den Rechtsweg einfordern müssen und aufgrund Fehlentscheidungen und Fehlverhalten des Vorstandes offene Konflikte im Verein geschürt, diese dann noch öffentlich vorgetragen und einzelne Mitglieder öffentlich schriftlich und mündlich diffamiert werden. Hierzu gibt es genügend Beispiele und Beweise sowie laufende gerichtliche Verfahren gegen den RRCS.
Ich mag als Querulanten oder schwarzes Schaf hingestellt werden. Ich bin eines dieser Mitglieder (und nicht das Einzige) welches sich wegen fehlerhafter Abwicklung von Wahlverfahren zur Wehr setzt (Wahl des Zuchtwarts des RRCS), derjenige welcher gegen Körentscheide rekurriert, derjenige welcher wegen inkorrekten (die schriftliche Vereinbarung entgegen) oder fehlerhaften Wahlverfahren an der GV 2021 gerichtlich Rekurs eingelegt hat. Ich bin der «neue» unliebsame Jungzüchter und dennoch verantwortungsvolles rechtschaffendes Mitglied und Züchter mit v.
Ich darf hier an die erhellenden Worte des Clubpräsidenten, welche in den letztjährigen versendeten Unterlagen zur GV 2021, oder diejenigen Worte der Vizepräsidentin, welche in den sozialen Medien ihr bestes von sich gegeben hat und das geschriebene von zahlreichen Anhängern goutiert worden ist, erinnern. Beide Texte richteten sich gegen einzelne Mitglieder (und jeder der Adressaten wusste um wer es sich handelt) und diskreditierten diese auf unschöne Art und Weise.
Zur Erinnerung hier besagte Textpassagen:
Zu den Kandidaten der schriftlichen Generalversammlung 2021 des RRCS
….«Als Funktionär übernimmt man Verantwortung gegenüber dem RRCS und stellt zuweilen einen recht grossen Teil seiner Freizeit für die Vereinsarbeit zur Verfügung. Aus Sicht des Vorstands sollen Funktionäre Personen sein, denen das Wohl des Vereins und des Rhodesian Ridgebacks am Herzen liegt und die dafür einen persönlichen Beitrag leisten wollen. Eine Funktion im RRCS bedeutet weder Macht noch Prestige.
Sicher nicht zweckdienlich für das Image unseres Vereins sind Funktionäre, die durch ihr persönliches Verhalten immer wieder in Verfahren oder Streitigkeiten verwickelt sind. Wie will man von den Mitgliedern erwarten, dass sie sich an die Regeln halten, wenn es Funktionäre gibt, die das selber nicht tun?»…..
Offener Brief Vizepräsidentin RRCS auf Facebook am 26. Mai 2021 in den Unterlagen zur GV 2021
…«Bei den Abstimmungsunterlagen zur Generalversammlung, welche in einigen Tagen verschickt werden, können die RRCS Mitglieder sehen, welche Personen sich für die Positionen im Vorstand und/oder FAZ bewerben. Ich überlasse es jedem Mitglied selbst, die eigene Schlussfolgerung zu ziehen.»…
Welch eine Ironie. Leider ist die Mehrzahl der Mitglieder gar nicht aktiv ins Clubleben involviert. Würde sie sich mit dem Vereinsleben auseinander setzten und aktiv daran teilhaben, würde sie schnell einmal feststellen, dass genau genommen es eben diese Funktionäre sind welche durch Ihr Tun und Handeln das Image des Vereins schädigen und dadurch die Mitglieder immer wieder veranlasst werden ihre Rechte auf dem Rechtsweg einzufordern.
Wir mögen alle unterschiedlichen Meinungen und Auffassung bei gewissen Themen haben. Das liegt in der Natur der Sache und ist auch gut so. Es ist auch so, dass nicht alles nur schlecht ist was der RRCS macht.
Wenn aber Ungerechtigkeit, Machtmissbrauch, ungleiche Behandlung, Verstösse gegen geltendes Recht (Statuten, KZB’s) und Wortbruch gepaart mit Inkompetenz und Ignoranz gegen einzelne Mitglieder und die gesamten GV als einziges Mittel um die eigenen Interessen durchzusetzen und sich den schwarzen Schafen im Club zu entledigen eingesetzt wird, dann hört jegliches Verständnis auf.
Gerne möchte ich Sie bitten, dieses Schreiben weiteren Ihnen bekannten Mitgliederinnen und Mitglieder sowie natürlich Züchterinnen und Züchter sowie Deckrüdenbesitzer und Deckrüdenbesitzerinnen, weiterzuleiten und in den Austausch über Ihre Rechte als RRCS Mitglied, der unsachgemässen Führung des Clubs und den fehlenden Einbezug der GV im RRCS zu gehen.
Auch bitte ich Sie sich mit den folgenden Fragen zu beschäftigen oder auseinander zu setzten
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Wie kann es sein, dass ein Präsident einem Mitglied (nachweislich) ins Gesicht lügt um sich selbst in ein besseres Licht zu rücken?
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Wie kann es sein, dass der Präsident bei den geheimen Zuchtwartwahlen andere Stimmzähler als die drei gewählten einsetzt und dann offensichtlich Unstimmigkeiten in der Stimmzettelauszählung durchwinkt.?
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Wie kann es sein, dass ein Präsident zulässt, dass Grundlagen zur Ankörung wiederholt widerrechtlich und willkürlich abgeändert und angewendet worden sind?
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Wie kann es sein, dass ein Präsident es zulässt, dass eine Vizepräsidentin und eine Zuchtwartin in Sozialen Medien gegenüber anderen Mitgliedern Bashing betreiben?
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Wie kann es sein, dass ein Präsident sich öffentlich auf negativste Art und Weise über gewisse Züchter auslässt?
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Wie kann es sein, dass ein Präsident es zulässt, dass Informationen aus dem Vorstand breit in der Öffentlichkeit via Facebook veröffentlicht werden?
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Wie kann es sein, dass ein Präsident über Mitglieder Ausschlussverfahen eröffnet, obwohl er wiederholt aufgefordert worden ist geeignete Massnahmen zur Konfliktbewältigung einzuleiten und ihm von den Konfliktparteien wiederholt mitgeteilt wurde, dass diese Gesprächsbereit sind?
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Wie kann es sein, dass ein Präsident aufbiegen und brechen verhindern will, dass es geheime Wahlen gibt, wenn es um seine eigene Wahl geht?
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Wie kann es sein, dass ein Präsident moniert, dass die letzte GV (welche er geplant hat) über CHF 7500.- an Vereinsgelder gekostet habe mit dem Ergebnis, dass die GV ungültig sein könnte?
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Wie geht ein Mitglied mit dem Umstand um, sich solchen Fragen zu stellen (müssen)? Ist ein solcher Präsident und sein Vorstandsteam für den RRCS überhaupt noch tragbar?
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
ck